KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO: Welche Maßnahmen Unternehmen brauchen
Art. 4 der EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. Er verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, mit angemessenen Maßnahmen die Entwicklung der KI-Kompetenz der Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten. Das betrifft praktisch jedes Unternehmen, in dem ChatGPT, Microsoft Copilot, DeepL oder andere KI-Systeme beruflich genutzt werden.
Was Art. 4 verlangt
Seit der Änderung durch den Digital Omnibus müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von KI-Kompetenz treffen. Dabei sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, der Einsatzkontext, die Risiken des Systems und die betroffenen Personen zu berücksichtigen.
Drei Dinge sind daran bemerkenswert:
- „Betreiber" sind Sie schon durch Nutzung. Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung (Art. 3 Nr. 4). Es braucht keine eigene KI-Entwicklung.
- Es gibt keine Bagatellgrenze. Die Pflicht unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße: Der Drei-Personen-Betrieb ist ebenso erfasst wie der Konzern.
- Keine Einheitslösung. Art. 4 schreibt weder ein bestimmtes Kompetenzniveau noch eine feste Schulungsform, Wissensprüfung oder Zertifizierung vor. Geeignet können je nach Risiko Schulungen, interne Leitlinien, Einweisungen, Praxisübungen oder rollenbezogene Hinweise sein. Dokumentation macht die Maßnahmen nachvollziehbar.
Was passiert bei Verstößen?
Art. 4 enthält keinen eigenen EU-Bußgeldtatbestand nur für fehlende KI-Kompetenzmaßnahmen. Nationale Marktüberwachungsbehörden können aber verhältnismäßige Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen. Fehlende angemessene Maßnahmen können außerdem bei Vorfällen, Haftungsfragen und der Bewertung der Organisationspflichten relevant werden.
Welche Inhalte gehören in die Schulung?
Eine Grundschulung kann ein geeigneter Baustein sein. Sie sollte sich am konkreten Einsatz orientieren und typischerweise abdecken:
- Funktionsweise: Wie generative KI arbeitet und warum sie überzeugend klingende Fehler produziert („Halluzinationen")
- Rechtsrahmen: Die KI-VO im Überblick, Risikoklassen, verbotene Praktiken (Art. 5)
- Datenschutz: Welche Daten in welche Tools dürfen: personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, Berufsgeheimnisse
- Transparenz: Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte und KI-Chatbots (Art. 50, seit 2. August 2026)
- Verantwortung: Ergebnisse prüfen, Grenzen kennen, Eskalationswege
Je nach Einsatz kommen vertiefende Module hinzu (z. B. für HR-Tools mit Hochrisiko-Bezug).
Wie lassen sich Maßnahmen sinnvoll dokumentieren?
Die EU-Kommission stellt klar: Ein Zertifikat ist nicht erforderlich. Sinnvoll ist eine interne Aufzeichnung, aus der Anlass, Zielgruppe, Inhalt und Zeitpunkt der Maßnahmen hervorgehen. Bewährt haben sich beispielsweise:
- Schulung mit definierten Lerninhalten (Agenda/Lektionen schriftlich)
- optionaler Wissensüberprüfung zur Lernkontrolle
- optionales Zertifikat pro Person und ein Sammelnachweis als interne Dokumentation
- Wiederholung bei neuen Tools und neuen Mitarbeitenden
Wichtig: Es gibt keine staatlich akkreditierte „Art.-4-Zertifizierung". Ein Zertifikat des AI Act Checkers bestätigt die Teilnahme und das Testergebnis, nicht automatisch die vollständige Rechtskonformität des Unternehmens.
Ein praktischer Baustein für Ihre KI-Kompetenzmaßnahmen
Prüfen Sie zuerst in drei Minuten, welche Themen Ihr Unternehmen voraussichtlich betreffen; der kostenlose KI-Pflichten-Check liefert eine unverbindliche Ersteinschätzung. Im AI Act Checker absolviert Ihr Team anschließend sechs Lektionen mit Verständnisfragen und Abschlusstest. Zertifikat und Sammelnachweis dokumentieren diese konkrete Maßnahme, ersetzen aber nicht die unternehmensbezogene Risiko- und Bedarfsanalyse.
Dieser Beitrag ist Informationsmaterial und keine Rechtsberatung. Stand: 13. Oktober 2026.