Text- und Universalassistenten · Stand Juni 2026
Langdock& die KI-Verordnung
Langdock GmbH (Berlin, Deutschland)
Einstufung der typischen KMU-Nutzung
Minimales Risiko
Minimal bei typischer Büronutzung; Art. 50 bei Veröffentlichung generierter Inhalte.
Typischer Einsatz
Zentraler KI-Arbeitsplatz für Unternehmen: Chat mit mehreren Modellen (GPT, Claude, Gemini), eigene Assistenten, Wissensdatenbank und Workflows an einer Stelle.
Datenschutz & Vertragslage
EU-Anbieter mit DSGVO-Fokus; Hosting in der EU, Kundendaten werden nicht zum Training verwendet, AVV und Single-Sign-on verfügbar. Die angebundenen Modelle laufen über die Anbieter-APIs (u. a. OpenAI, Anthropic) mit vertraglichem Trainingsausschluss — die Unterauftragsverarbeiter im AVV prüfen.
Das sollten Sie umsetzen
- ✓EU-Hosting und AVV nutzen (im Business-Tarif Standard)
- ✓Trainingsausschluss der angebundenen Modelle bzw. Unterauftragsverarbeiter im AVV prüfen
- ✓Veröffentlichte KI-Inhalte nach Art. 50 kennzeichnen
Langdock ins KI-Systemverzeichnis aufnehmen
Die KI-Verordnung erwartet, dass Sie den Einsatz dokumentieren. Der AI Act Checker erstellt Ihr KI-Systemverzeichnis und Ihre Nutzungsrichtlinie mit Langdock und allen weiteren Tools — fertig formuliert, mit Rechtsgrundlagen.
Ähnliche Tools
Einstufung der typischen Nutzung im KMU, keine Einzelfallprüfung und keine Rechtsberatung. Vertragsbedingungen des Anbieters vor einer Freigabe aktuell prüfen. Quellen: VO (EU) 2024/1689 (EUR-Lex), Anbieterdokumentation, Stand Juni 2026.